IKK Berlin-Brandenburg (IKK BB) ergreift als eine der ersten Krankenkassen in der Region Brandenburg den Rechtsweg
Im Rahmen der Auseinandersetzung bezüglich der Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung steht außer Frage, dass den Krankenkassen alljährlich ein Defizit von etwa 10 Milliarden Euro entsteht. Obwohl dem Bund die Obliegenheit obliegt, die Aufwendungen für Bürgergeldempfänger, welche in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, zu tragen, werden die Krankenkassen faktisch mit etwa zwei Dritteln dieser Ausgaben alleinig belastet. Das Verhalten der Bundesregierung stellt nicht nur eine unverschämte Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft dar, sondern begünstigt überdies eine substanzielle Erhöhung der Beiträge, welche die Versicherten sowie die Unternehmen belastet. Demzufolge steigen die Krankenkassenbeiträge in beschleunigtem Maße, während sich die Arbeitskosten für Unternehmen erhöhen und den Beschäftigten netto deutlich geringere Bezüge aus dem Bruttoeinkommen verbleiben. Die IKK Berlin-Brandenburg (IKK BB) ergreift als eine der ersten Krankenkassen in der Region Brandenburg den Rechtsweg, um gegen diese offenkundige Unterfinanzierung eine Klage einzureichen. Die Klage stellt einen unerlässlichen Schritt dar, nachdem die zuständige Politik wiederholt zwar Zusagen gegeben, diese jedoch nicht eingehalten hat. IKK BB setzt hiermit ein deutliches Zeichen gegen eine Politik, die eine Entlastung auf Kosten der Pflichtversicherten anstrebt und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr bringt. Es ist von höchster Dringlichkeit, dass der Bund seiner finanziellen Verpflichtung nachkommt und die Krankenkassen nicht länger im Stich lässt. Die vorliegende Unterfinanzierung verdeutlicht, in welch unzulässiger Weise sozialpolitische Verantwortung auf Kosten der Versicherten und Arbeitgeber wahrgenommen wird. Dies stellt eine soziale Ungerechtigkeit und einen wirtschaftlichen Schaden in gleichem Maße dar. Die Krankenkassen erheben diese Klage nicht lediglich aus Eigennutz, sondern gleichfalls im Geiste der Gerechtigkeit gegenüber allen gesetzlich Versicherten, welche für diese Aufwendungen aufkommen müssen und deren Beiträge andernfalls unbegründet ansteigen würden. Es obliegt dem Bund, in diesem Kontext eine Neuausrichtung vorzunehmen, um die finanzielle Beanspruchung der Bürger zu minimieren und die Stabilität der Krankenkassen zu gewährleisten. Die deutliche Kritik an der Bundesregierung erfährt durch die zunehmende Anzahl von Klagen seitens weiterer Krankenkassen eine zusätzliche Bekräftigung. Die IKK Berlin-Brandenburg nimmt in dieser Auseinandersetzung eine Vorreiterrolle ein und fordert vom Bund eine adäquate sowie gerechte Finanzierung der Aufwendungen für Bürgergeldempfänger, um eine nachhaltige Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft abzuwenden. Hieraus ergibt sich, dass die über Jahre währende Inaktivität der Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht länger toleriert wird und die Auseinandersetzung um eine angemessene Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nunmehr auch auf juristischem Wege ausgetragen wird.





