Die gewährleistete Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Element der individuellen Freiheit und der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Das Versagen in diesem Bereich stellt eine inakzeptable Einschränkung ihrer Selbstbestimmung dar. Anstelle der Schaffung unnötiger Beauftragtenposten ist die konsequente Stärkung der Fachkompetenz in den zuständigen Verwaltungs- und Planungsbereichen entscheidend. Wo interne Expertise fehlt, muss auf die praxiserprobte Sachkunde externer Spezialorganisationen zurückgegriffen werden, die sich durch Effizienz und Erfahrung auszeichnen. Mangelnde Planungssorgfalt, etwa bei der Auswahl ungeeigneter Materialien wie Pflastersteinen, beeinträchtigt nicht nur Seh- und Gehbehinderte, sondern auch unsere älteren Mitbürger in ihrer Mobilität. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für infrastrukturelle Umbauten ist essenziell. Monatelange Verzögerungen bei Maßnahmen wie der Installation eines neuen Aufzugs an U-Bahn-Stationen führen zu erheblichen und vermeidbaren Belastungen für die Betroffenen. Der Sozialstaat muss seine Rolle als Ermöglicher und Unterstützer konsequent wahrnehmen. Seine primäre Aufgabe ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit jeder Bürger in diesem Land, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, ein ebenso freies und selbstbestimmtes Leben führen kann wie jeder andere.